Fischereischein für Erwachsene
Fischereischein für 5 Jahre
Voraussetzung ist die bestandene staatliche Fischerprüfung.
| Fischereischein für 5 Jahre | Betrag |
|---|---|
| Gebühr | 35,00 € |
| zzgl. Fischereischeinabgabe | 40,00 € |
Fischereischein auf Lebenszeit
Voraussetzung ist die bestandene staatliche Fischerprüfung
| Fischereischein für 5 Jahre | Betrag |
|---|---|
| Gebühr | 35,00 € |
| zzgl. Fischereischeinabgabe Bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit richtet sich die Höhe der Fischereischeinabgabe nach dem Alter des Antragstellers, siehe Tabelle unten. | |
Zweitschrift bei Verlust
Wurde ein noch gültiger Schein verloren, so ist die Ausstellung einer Zweitschrift gegen eine Gebühr von 5,00 € möglich.
Verlängerung
Scheine, die vor der Einführung der “neuen Fischereischeine” (1999) eingeführt wurden, können nicht verlängert werden.
Ansonsten kann der Fischereischein um weitere 5 Jahre oder auf Lebenszeit verlängert werden.
| Verlängerung um 5 Jahre | Betrag |
|---|---|
| Gebühr | 5,00 € |
| zzgl. Fischereischeinabgabe | 40,00 € |
| Verlängerung auf Lebenszeit | Betrag |
|---|---|
| Gebühr | 5,00 € |
| zzgl. Fischereischeinabgabe Bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit richtet sich die Höhe der Fischereischeinabgabe nach dem Alter des Antragstellers, siehe Tabelle unten. | |
Fischereischeinabgabe bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit
Bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit richtet sich die Höhe der Fischereischeinabgabe nach dem Alter des Antragstellers:
| Alter bei Zahlung | Betrag |
|---|---|
| 14-22 Jahre | 300,00 € |
| 23-27 Jahre | 288,00 € |
| 28-32 Jahre | 256,00 € |
| 33-37 Jahre | 224,00 € |
| 38-42 Jahre | 192,00 € |
| 43-47 Jahre | 160,00 € |
| 48-52 Jahre | 128,00 € |
| 53-57 Jahre | 96,00 € |
| 58-62 Jahre | 64,00 € |
| 63-67 Jahre | 32,00 € |
| ab 68 Jahren | 0,00 € |








