Fischereischein für Jugendliche
Jugendfischereischein ohne bestandene Fischerprüfung
Interessierte Jugendliche können ab 10 Jahre einen Jugendfischereischein beantragen. Mit diesem können Sie in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers “mitfischen”.
Der Antrag ist auch von den Erziehungsberechtigten zu Unterschreiben. Für den Schein benötigen wir ein Lichtbild des Jugendlichen.
Gebühren und Gültigkeit
| Gebühr | 5,00 € | |
| zzgl. Fischereischeinabgabe | 10,00 € | Gültigkeit von 4 Jahren |
| jedes angefangene Jahr | 2,50 €/Jahr |
“vorgezogener Fischereischein” mit bestandener Fischerprüfung
Hat ein Jugendlicher unter 18 Jahren die staatliche Fischerprüfung erfolgreich abgelegt, so kann er einen “richtigen” Fischereischein beantragen wenn er mindestens 14 Jahre alt ist.
Der Antrag ist auch von den Erziehungsberechtigten zu Unterschreiben. Für den Schein benötigen wir ein Lichtbild des Jugendlichen.
| Gebühr | 35,00 € | |
| zzgl. Fischereischeinabgabe | 20,00 € | Gültigkeit von 5 Jahren |
Bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit richtet sich die Höhe der Fischereischeinabgabe nach dem Alter des Antragstellers:
| Alter bei Zahlung | Betrag |
|---|---|
| 14-22 Jahre | 300,00 € |
| 23-27 Jahre | 288,00 € |
| 28-32 Jahre | 256,00 € |
| 33-37 Jahre | 224,00 € |
| 38-42 Jahre | 192,00 € |
| 43-47 Jahre | 160,00 € |
| 48-52 Jahre | 128,00 € |
| 53-57 Jahre | 96,00 € |
| 58-62 Jahre | 64,00 € |
| 63-67 Jahre | 32,00 € |
| ab 68 Jahren | 0,00 € |
Zweitschrift bei Verlust
Wurde ein noch gültiger Schein verloren, so ist die Ausstellung einer Zweitschrift gegen eine Gebühr von 5,00 € möglich.






