| Anmeldung |  | 255.7 KB |  |
- Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis bitte mit Anmeldung vorlegen
- Unterschrift Erziehungsberechtigte bei einem Anzumeldenden unter 16 Jahren auf Formular nötig.
- Persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich
- Unterschrift eines Meldepflichtigen auf Formular reicht aus.
- Anmeldung unterschreiben und Formulare im Rathaus abgeben.
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| Beiblatt zur Anmeldung (bei mehreren Wohnsitzen) |  | 92.6 KB |  |
- bitte 2-fach ausdrucken und unterschrieben im Rathaus abgeben.
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| Ummeldung |  | 157.1 KB |  |
- Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis bitte mit Ummeldung vorlegen.
- Persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich.
- Unterschrift Erziehungsberechtigte bei einem Umzumeldenden unter 16 Jahren auf Formular nötig.
- Unterschrift eines Meldepflichtigen auf Formular reicht aus.
- Beide Ausdrucke der Ummeldung unterschreiben und im Rathaus abgeben.
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| Abmeldung |  | 142.3 KB |  |
Nur noch erforderlich bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe eines weiteren Wohnsitzes (Nebenwohnung). Beim “Standardfall” – Umzug in einen anderen Gemeindebereich – erfolgt die Abmeldung des alten Wohnsitzes automatisch bei der Anmeldung. - Persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
- Unterschrift Erziehungsberechtigte bei einem Abzumeldenden unter 16 Jahren auf Formular nötig.
- Unterschrift eines Meldepflichtigen auf Formular reicht aus.
- Beide Ausdrucke der Abmeldung unterschreiben und im Rathaus abgeben.
- Abmeldebestätigung kann auf Wunsch per Post gesendet werden.
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| Statuswechsel / Änderung der Hauptwohnung |  | 111.7 KB |  |
- Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis bitte mit Änderung vorlegen.
- Persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich.
- Unterschrift eines Meldepflichtigen auf Formular reicht aus.
- Unterschrift Erziehungsberechtigte bei einem Meldepflichtigen unter 16 Jahren auf Formular nötig.
- bitte 3-fach ausdrucken, unterschreiben und alle Ausdrucke im Rathaus abgeben.
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| Antrag auf Ausstellung Ersatzlohnsteuerkarte |  | 90.5 KB |  |
Verlorene Lohnsteuerkarten können im laufenden Lohnsteuerjahr ersetzt werden. |