Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe weder neu ausgestellt noch verlängert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Ab 2024 werden für Kinder - auch Babys und Kleinkinder - ausschließlich Personalausweise und Reisepässe ausgestellt.
Diese Dokumente sind für Antragsteller unter 24 Jahren sechs Jahre gültig.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
ACHTUNG: Bei der Antragstellung muss das Kind zum Lichtbildabgleich und zur Aufnahme der Fingerabdrücke anwesend sein.