Bestattungswesen

Friedhof Loiching Luftbild

Die Gemeinde Loiching unterhält drei Friedhöfe in Loiching, Weigendorf und Wendelskirchen. 

Das Nutzungsrecht an einer neuen Grabstätte kann nur in Zusammenhang mit einem Sterbefall und dem damit verbundenem akuten Bedarf erworben werden.

An allen drei Friehöfen sind Erdbestattungen in Einzel-, Doppel und Familiengräbern möglich.

Urnen können in allen Erdgräbern sowie in den Urnengräbern an den Urnenwänden beigesetzt werden, zudem im Friedhof Loiching in den „Lücken“ des alten Friedhofteils in Loiching an der Kirche, im Urnenwald sowie im Kubenfeld.

 

Die Gebühren für Nutzungsrechte betragen jährlich:

a) für Einzelgrabstätten 21,00 €

b) für Doppelgrabstätten 42,00 €

c) für Familiengrabstätten 62,00 €

d) für Urnengrabstätten an den Urnenwänden 16,00 €

e) für Urnengrabstätten im Kubenfeld 16,00 €

 

Im Kubenfeld zuzüglich jährlicher Nutzungsgebühren für die gewählte Kubusform (zwischen 12 € und 25€)

 

f) für Urnengrabstätten im Urnenwald 27,00 €