Bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit richtet sich die Höhe der Fischereischeinabgabe nach dem Alter des Antragstellers, siehe Tabelle unten.
Wurde ein noch gültiger Schein verloren, so ist die Ausstellung einer Zweitschrift gegen eine Gebühr von 5,00 € möglich.
Scheine, die vor der Einführung der “neuen Fischereischeine” (1999) eingeführt wurden, können nicht verlängert werden.
Ansonsten kann der Fischereischein um weitere 5 Jahre oder auf Lebenszeit verlängert werden.
Verlängerung um 5 Jahre | Betrag | |||
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Gebühr | 5,00 € | zzgl. Fischereischeinabgabe | 40,00 € |
Verlängerung auf Lebenszeit | Betrag | |||
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Gebühr | 5,00 € | zzgl. Fischereischeinabgabe Bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit richtet sich die Höhe der Fischereischeinabgabe nach dem Alter des Antragstellers, siehe Tabelle unten. |
Bei einer Gültigkeit auf Lebenszeit richtet sich die Höhe der Fischereischeinabgabe nach dem Alter des Antragstellers:
Alter bei Zahlung | Betrag |
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14-22 Jahre | 300,00 € |
23-27 Jahre | 288,00 € |
28-32 Jahre | 256,00 € |
33-37 Jahre | 224,00 € |
38-42 Jahre | 192,00 € |
43-47 Jahre | 160,00 € |
48-52 Jahre | 128,00 € |
53-57 Jahre | 96,00 € |
58-62 Jahre | 64,00 € |
63-67 Jahre | 32,00 € |
ab 68 Jahren | 0,00 € |