Weitergabe von Meldedaten
Eintrag vom 12.12.2019
Es steht jedem Bürger frei, eine Übermittlungssperre im Melderegister eintragen zu lassen.
Die jeweiligen Meldedaten dürfen dann für bestimmte Zwecke nicht weitergegeben werden (Anfragen von Parteien, Religionsgemeinschaften, Presse, Bundeswehr, Adressbuchverlage u. a.).
Genauere Informationen erteilt Ihnen das Bürgerbüro.
Die Gemeinde informiert durch amtliche Bekanntmachung jährlich über diese Möglichkeit.