Der neue Personalausweis

Am 01.11.2010 wurde der alte Personalausweis durch den neuen elektronischen Personalausweis abgelöst. Er ist im handlichen Scheckkartenformat gehalten und verfügt über einen elektronischen Chip im Innern. Damit setzt er neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.

Auf diesem Chip können Sie Ihre Fingerabdrücke speichern lassen. Dies erhöht den Missbrauchsschutz. Ab 01.08.2021 sind die Fingerabdrücke Pflicht.

Die eID-Funktion ermöglicht Alterskontrollen im Internet und an Automaten, Sie können sich damit online ausweisen. Auch können Sie den neue Personalausweis als Medium für Ihre elektronische Signatur nutzen. So können Sie zukünftig auch online Verträge rechtsgültig unterschreiben.

 

Gebühren und Antragstellung

Die Kosten für den neuen Ausweis betragen 37,00 € (Gültigkeit: 10 Jahre) für Antragsteller ab 24 Jahren, darunter belaufen sich die Gebühren auf 22,80 € (Gültigkeit: 6 Jahre).

Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich. Bitte nehmen Sie hierzu Ihren bisherigen Ausweis sowie ein biometrietaugliches Foto mit. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.
Falls Sie schneller ein Ausweisdokument benötigen, können Sie innerhalb eines Werktages einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Dieser ist drei Monate gültig und kostet 10,00 €.

Bei Fragen zum neuen Personalausweis stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Das Logo

Das Logo wird künftig ersichtlich machen, welche Anbieter, Automaten, Kartenlesegeräte etc. für die Nutzung des neue Personalausweises ausgerüstet sind.

Genauere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie im Personalausweisportal.