ePass - der neue Reisepass

Seit November 2005 enthalten Reisepässe einen elektronischen Chip der neben persönlichen und dokumentbezogenen Daten auch biometrische Daten (bisher: Gesichtsdaten) des Antragstellers enthält.

Ab November 2007 werden auf diesem Chip auch die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Die Abdrücke werden bei der Beantragung des Passes durch spezielle Scanner erfasst. Sie müssen sich also Ihre Finger nicht mit Tinte o. ä. schmutzig machen. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht. Eine Verweigerung macht eine Passausstellung unmöglich.

Ein Pass ohne Fingerabdrücke wird nur in folgenden Ausnahmefällen erteilt:

  • wenn keine Finger vorhanden sind.
  • wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen unmöglich ist.
  • wenn der Passbewerber jünger als 6 Jahre ist.

 

Gespeichert werden Ihre Fingerabdrücke lediglich auf dem Chip Ihres Reisepasses. Eine zentrale Speicherung (z.B. beim Passamt) ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Die Gemeinde löscht die Fingerabdrücke nach Aushändigung des Passes aus dem Melderegister.

Grund für diese Maßnahme ist die Verbesserung der Identitätsprüfung von Reisenden. Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person, der sie sehr ähnlich sehen, einzureisen.

Die Kosten für einen Pass erhöhen sich ab 01. November 2007 nicht. Alte Pässe behalten durch die Änderung trotzdem ihre Gültigkeit.

Passbilder

Die Anforderungen an die Passbilder haben sich seit November 2005 geändert. Sie müssen biometrietauglich sein, d.h. bestimmte Anforderungen erfüllen, um von den Kontrollgeräten ausgewertet zu werden. Dass man auf den Passfotos nicht mehr lachen darf, ist bereits bei den meisten Bürgern bekannt. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern.

 

ePass-Leser

In unserem Passamt können Sie sich selbst davon überzeugen, welche Daten auf Ihrem elektronischen Pass gespeichert sind.

Der ePass-Leser steht allen interessierten Bürgern zur Verfügung.

 

Gebühren und Gültigkeit ab 01.01.2024

  Gültigkeit Gebühr
Reisepass bis 23 Jahre 6 Jahre 37,50 €

Reisepass ab 24 Jahren

10 Jahre 70,00 €
Expresspass bis 23 Jahre 6 Jahre 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahren 10 Jahre 102,00 €
48-Seiten-Reisepass bis 23 Jahre 6 Jahre 59,50 €
48-Seiten-Reisepass ab 24 Jahren 10 Jahre 91,00 €
48-Seiten-Expresspass bis 23 Jahre 6 Jahre 86,50 € 
48-Seiten-Expresspass ab 24 Jahren 10 Jahre 118,00 €
vorläufiger Pass 1 Jahr 26,00 €

 

Der vorläufige Pass wird nur in besonderen Fällen ausgestellt. Beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Reisepass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht zum entsprechenden Termin möglich ist!

 

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt regulär bei ungefähr drei Wochen. Bei Expressreisepässen wird bei Antragstellung vor 12.00 Uhr eine Fertigstellung innerhalb 72 Stunden garantiert. Vorläufige Pässe werden innerhalb eines Werktages angefertigt.