Hinweis zu Veranstaltungen im Gemeindebereich

Bei öffentlichen Festen ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zu beantragen. Bei Veranstaltungen (öffentliche Vergnügungen) mit mehr als 1000 erwarteten Besuchern ist zusätzlich eine gesonderte Erlaubnis der Gemeinde einzuholen.

Veranstaltung Feier Foto

Bitte melden Sie Veranstaltungen und vorübergehende Gaststättenerlaubnisanträge mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin bei der Verwaltung an. Größere Veranstaltungen müssen aus organisatorischen Gründen entsprechend früher gemeldet werden. Der zeitliche Rahmen ist unbedingt einzuhalten, da vor der Genehmigung Stellungnahmen von verschiedenen Stellen wie Polizei, Jugendamt usw. einzuholen sind.

 

Informationen und Antragsformulare rund um vorübergehende Gatstättenrechtliche Erlaubnisse und Vergnügungen finden Sie in unserem ONLINE-Bürgerservice.