Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten

Rasenmähen

Alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten wie z. B. Bohren, Hämmern und Rasenmähen, die ggf. die Feiertagsruhe stören können, sind an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen ganztags verboten.

Aber auch an Werktagen sind gewisse Ruhezeiten einzuhalten. Für die Nutzung verschiedener Geräte und Maschinen gilt in Wohngebieten folgende Regelung: Rasenmäher, Heckenscheren, Beton- und Mörtelmischer, Schredder/
Häcksler, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer, Baustellenkreissägemaschinen und andere geräuschintensive Geräte dürfen nur werktags (von Montag bis Samstag) von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden.

 

Im Interesse einer guten Nachbarschaft wird dringend nahegelegt, bei allen lärmintensiven Arbeiten immer eine Mittagsruhe zwischen 12 Uhr und 14 Uhr einzuhalten. Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf das Ruhebedürfnis von Schichtarbeitern oder auf „Schlafenszeiten“ von Kleinkindern. Ein gutes nachbarschaftliches Miteinander ist der Dank dafür.