Bauantrag einreichen

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Sie wollen eine Baugenehmigung für enehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragen? Dann müssen Sie einen Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen, in der sich das Grundstück befindet.

 

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. 

 

Bauantrag und erforderliche Unterlagen

Das Bauantragsformular ist zum einen erforderlich für einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage. Zum anderen ist es bei einer Nutzungsänderung der baulichen Anlage erforderlich. Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, welche Sie - zusammen mit vielen weiteren Formularen wie z. B. der Baubeschreibung - hier finden, zu stellen. Alle erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen) sind beizulegen und der Antrag bei der Gemeinde, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt, grundsätzlich dreifach einzureichen. Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen (siehe unten) erforderlich sind.

 

In der Baubeschreibung sind insbesondere das Bauvorhaben und seine Nutzung zu erläutern. Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäusern auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik) unterschrieben sein.

 

Sollten Standsicherheits- oder Brandschutznachweis erforderlich sein, müssen diese von einem Prüfsachverständigen, der vom Bauherrn beauftragt wird, unterzeichnet werden.

 

Die Gemeinde Loiching leitet den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens dem Landratsamt Dingolfing-Landau (untere Bauaufsichtsbehörde) vor. Dort wird nach Überprüfung des Bauantrags über die Erteilung der Baugenehmigung entschieden.

 

 

  

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • aktueller Auszug aus dem Katasterwerk
  • Lageplan,

    soweit es sich nicht um Änderungen baulicher Anlagen handelt, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • bei Sonderbauten der Nachweis der Standsicherheit,

    soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, andernfalls die Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs

  • der Nachweis des Brandschutzes

    soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist

  • die erforderlichen Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung,

    soweit das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann oder nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt

  • bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält, eine Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
  • soweit erforderlich, die Erklärung der Übernahme einer Abstandsfläche nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BayBO
  • erforderliche Abweichungsanträge (Art. 63 BayBO)
  • je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein

    z. B. Freiflächengestaltungsplan oder Baumbestandserklärung

     

     

    Die Formulare zum Download finden Sie in unserem ONLINE-Bürgerservice.

    Einen Antrag auf Isolierte Befreiung können Sie im Bauamt der Gemeinde Loiching per Email oder telefonisch unter 08731/31790 anfordern.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an das Bauamt der Gemeinde Loiching.