Privatrechtliche Regelungen zwischen Grundstücksnachbarn

Zaun

Die meisten nachbarrechtlichen  Fragen betreffen Grenzabstände und die Höhe von Pflanzen, den sogenannten Überhang oder Überwuchs von Pflanzenteilen.

 

Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück keine Bäume, Sträucher oder Hecken in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden. Das Gleiche gilt für den Überhang oder Überwuchs von Bäumen und Sträuchern in öffentliche Verkehrsflächen (Geh- und Radwege, Straßen usw.). Es wird dringend gebeten, diesen  Überwuchs immer wieder zurückzuschneiden.