Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rasenmähen

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten

Alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten wie z. B. Bohren, Hämmern und Rasenmähen, die ggf. die Feiertagsruhe stören können, sind an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen ganztags verboten.
Aber auch an Werktagen sind gewisse Ruhezeiten einzuhalten. Für die Nutzung verschiedener Geräte und Maschinen …mehr
Wespen Hornissen

Wespen- und Hornissenberater

Ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater im Gemeindebereich:Herr Plötz Markus sen.Tel.: 08744/1555Handy: 0176/52855542 …mehr
Fundtier

Tier zugelaufen?

Die Gemeinde Loiching kooperiert mit dem Tierheim Quellenhof Passbrunn (Reisbach).  …mehr
Hochwasser

Schützen Sie Ihr Eigentum vor Hochwasser!

Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert. …mehr
Leinenpflicht Foto Hund

Leinenpflicht

In der Gemeinde Loiching gilt teilweise Leinenpflicht.Wo und für welche Hunde das gilt ist in der gemeindlichen Hundehaltungsverordnung geregelt. Zum Beispiel müssen große Hunde und Kampfhunde in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, Geh- und Radwegen, Kinderspielplätzen …mehr
Veranstaltung Feier Foto

Hinweis zu Veranstaltungen im Gemeindebereich

Bei öffentlichen Festen ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zu beantragen. Bei Veranstaltungen (öffentliche Vergnügungen) mit mehr als 1000 erwarteten Besuchern ist zusätzlich eine gesonderte Erlaubnis der Gemeinde einzuholen. …mehr